Sachverständiger Holzminden

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Blaschka Holzminden

Michael Blaschka

Bausachverständiger und Baugutachter

Stadtblick 11
37603 Holzminden
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) DIN EN ISO/IEC 17024
  • Energieberater für Wohngebäude
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Daniel Hosper Holzminden

Daniel Hosper

Bausachverständiger und Baugutachter

Stadtblick 11
37603 Holzminden
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) DIN EN ISO/IEC 17024
  • Energieberater für Wohngebäude

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Holzminden stehen Ihnen:

  • Herr Michael Blaschka
  • Herr Daniel Hosper
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Michael Blaschka, Herr Daniel Hosper, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Holzminden, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Holzminden kommen bzw. sich nicht in Holzminden auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Holzminden - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Holzminden ist eine Stadt im südlichen Niedersachsen 89 m. über Normalhöhennull (NHN). Sie liegt im Zentrum des Weserberglands an dem Fluss Weser und wird als Stadt der Düfte und Aromen bezeichnet, da die wichtigsten Arbeitgeber der Stadt Symrise und Stiebel Eltron sind. Die Stadt hat eine Fläche von 88,24 km2 und rund 20.000 Einwohner. Nördlich von Holzminden befindet sich der Vogler, ein bis zu 460,4 m. über NHN hoher Mittelgebirgszug. Im Jahr 1640 inmitten des Dreißigjährigen Krieges wurde die Stadt niedergebrannt und konnte nur langsam durch Hilfe von kroatischen Handwerkern wieder aufgebaut werden. Durch das Neuhausgesetz wurden die drei Gemeinden Fohlenplacken, Neuhaus und Preußisch Neuhaus dem Landkreis Holzminden zugeordnet. Die Stadt hat eine Städtepartnerschaft mit der Stadt Leven in Fife (Schottland).

Zu Holzminden gehören folgende Ortsteile:

  • Allersheim (3,4 km)
  • Neuhaus im Solling (11,7 km)
  • Silberborn (10,8 km)
  • Mühlenberg (6,6 km)

Folgende Nachbarstädte hat Holzminden:

  • Höxter (8,5 km)
  • Solling (20,2 km)
  • Bevern (5,3 km)
  • Dassel (23,4 km)
  • Göttingen (58,3 km)

 

Sehenswürdigkeiten:

  • UNESCO Weltkulturerbe Schloss Corvey

   Schloss Corvey

   37671 Höxter

  • Aussichtsturm Hochsolling

   37603 Holzminden

  • Mecklenbruch Hochmoor Naturschutzgebiet

   37603 Holzminden

 

Wichtige Anlaufstellen:

 

Rathaus:

Neue Straße 12

37603 Holzminden

Bauamt:

Neue Straße 12

37603 Holzminden

Amtsgericht:

Karlstraße 15

37603 Holzminden

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